Wer ein Auto für den Strassenverkehr zulassen will, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist hierzulande Pflicht, übrigens gilt das auch für die meisten anderen Ländern in Europa. Die Kfz Versicherung deckt Schäden, die einem Dritten zum Beispiel bei einem Zusammenstoss verursacht werden. Dabei haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Eigentümer eines Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihn keine Schuld am Unfall trifft. So garantiert der Gesetzgeber, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche durchsetzen kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Schuldigen scheitern. Weil eine solche Kfz-Versicherung obligatorisch ist und eine Bedingung ist, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherungsunternehmen im Gegenzug verpflichtet, den Antrag auf eine Kfz-Haftpflichtversicherung gut zu heissen. Nur in speziellen Fällen dürfen sie einen Antrag ablehnen.
Die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst mehrere Typen von Schäden. Allen voran natürlich Personenschäden (bis zu 7,5 Mio. € pro Schadensfall), wie z.B. Heilungskosten, sowie Sachschäden. Meistens sind das Reparaturkosten. Die Versicherung erfasst allerdings nicht den betroffenen Fahrzeug-Lenker.
Die Versicherungsprämie berechnet sich aufgrund von verschiedenen Faktoren. Einerseits vom Fahrzeug an sich. Dann spielt die sogenannte Regionalklasse eine Rolle. Also der Ort, wo die Zulassung erfolgte. Die Versicherungen stützen sich dabei auf Statistiken, die über die Häufigkeit von Schäden in einer Region Aufschluss geben. Ausserdem gibt es ganz unterschiedliche Rabattsysteme, mit denen die Versicherungsgesellschaften den Fahrzeughaltern Vergünstigungen gewähren. So erhält eine tiefere Versicherungsprämie, wer die Fahrerlaubnis schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es häufig Unfälle gegeben hat. Das Alter des Fahrzeuges hat ebenso einen Einfluss wie die jährliche Fahrleistung. Das Versicherungsunternehmen kann das Beitragsmodell in den meisten Bereichen selbst gestalten. Deshalb ist es nicht immer leicht, einzelne Angebote miteinander zu vergleichen.
In den meisten Fällen wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt zugelassen, welches die Fahrerlaubnis schon am längsten besitzt. Denn bei unerfahrenen und jungen Haltern sind die Prämien am höchsten. Der Versicherer ist einem Opfer grundsätzlich immer zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat. Selbst bei Trunkenheit ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Das Gleiche gilt, wenn ein Kunde der Versicherung falsche Angaben liefert, oder die Versicherungsprämie nicht bezahlt hat. Dann darf die Versicherung den Versicherten nicht bloss mit höheren Prämien bestrafen, sondern sogar den Versicherungsvertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit kündigen. Von Seiten des Versicherten kann die Versicherung enden, wenn er z.B. sein Fahrzeug weiterverkauft. Und es besteht ein ausserordentliches Recht zur Vertragsauflösung, wenn Prämien erhöht werden und weiter auch im Falle eines Schadens.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherungsunterhmen selbst bei Beendigung eines Vertrages weiterhin für einen weiteren Monat haftbar ist.
